Jeder zweite Arbeitslose ist Zuwanderer
Von den Personen, die Arbeitslosengelder beziehen, sind deutlich über 50 Prozent Zuwanderer, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung nur die Hälfte ausmacht.[1] Aufgrund der grosszügigen Sozialleistungen wird der Familiennachzug rege von Zuwanderern ohne Einkommen genutzt, die dann vom Schweizer Steuerzahler finanziert werden. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben auch Zugewanderte, die vorher kaum etwas eingezahlt haben. Die Höhe der Sozialhilfe ist für Zugewanderte so hoch wie für die Schweizer Bevölkerung. Sie dürfen auch «Familienmitglieder» nachziehen, die weit über die Kernfamilie hinausgehen. Und dies, auch wenn sie nicht für deren Lebensunterhalt aufkommen können und über keine ausreichend grosse, selber finanzierte Wohnung verfügen, um die Familie aufzunehmen. Zudem will das Parlament noch weitergehen und Zuwanderer, die Sozialhilfe beziehen, gar nicht mehr ausschaffen.[2]
In deutlicher Schieflage befindet sich auch die Arbeitslosenversicherung (ALV). Während bei den Schweizern das Verhältnis zwischen ALV-Beiträgen und ALV-Entschädigung bei 1,31 liegt, ist dieses Verhältnis bei EU-Zuwanderern bei 0,78 und bei jenen aus Drittstaaten sogar bei 0,38. Diese Entwicklung gibt Anlass zur Sorge, denn so werden unsere in Jahrzehnten durch harte Arbeit aufgebauten Sozialwerke durch die Zuwanderung dauernd ausgehöhlt.[3] Wer die Strapazierung unserer Sozialwerke unterbinden will, unterschreibt die Nachhaltigkeits-Initiative!
Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU, S. 63.
Eine Studie des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit[4] zeigt, dass von den zwischen 2007 und 2014 in die Schweiz zugewanderten Arbeitskräften im Durchschnitt nicht mal jeder Fünfte (19,8 Prozent) in einem Beruf arbeitet, bei dem ein Fachkräftemangel herrscht; im Tessin (15,1 Prozent) und in Genf (14,6 Prozent) ist es gar nur jeder siebte Einwanderer. Bei den Grenzgängern sprechen die Statistiken eine noch deutlichere Sprache: Nur gerade 16,6 Prozent der Grenzgänger tragen zur Verringerung des Fachkräftemangels bei; im Tessin ist es nicht mal jeder Achte.
[1] Quelle: SECO.
[2] Parlamentarische Initiative 20.451 von Samira Marti (SP) «Armut ist kein Verbrechen».
[3] Quelle; BSV (Individuelle Konten der AHV), SECO.
[4] Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (2016). Berufe mit hohem Fachkräftemangel. Wie stark reduziert die Zuwanderung den Mangel? S. 12–13.